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Richtlinien für die Prävention

AkteurInnen

In der Rubrik der AKTEURINNEN übernehmen wir die Kategorisierung der situativen Verbrechensprävention (SCP; Situative Crime Prevention), die auf umgebungsbezogenem Verhalten basiert, anstatt der üblichen Konzepte der primären AnwenderInnen und StakeholderInnen, welche hier zu vage und unpräzise wären. Dafür berücksichtigen wir 4 unterschiedliche AkteurInnen, welche in Bezug auf die Umgebungen, ihre institutionelle Funktion innerhalb der Umgebung im sehr spezifischen CHERRS-Fall sowie den Einfluss, den sie ausüben können, verschiedene und variable Gewichte haben:

TäterInnen und Verdächtige: Sie sind jene, die ein bestimmtes Verbrechen begangen haben (oder verdächtigt werden, es begangen zu haben) und deren Verhalten für uns nützlich ist um analoge Szenarien für die Prävention zu definieren.

Bezugspersonen stehen in einer Beziehung zu den TäterInnen. Sie kennen den oder die TäterIn und können eine gewisse Kontrolle über seine oder ihre Handlungen ausüben (Eltern, Geschwister, Lehrende, Freunde, EhepartnerInnen).

Fähige Beistände stehen in einer Beziehung zu einem Ziel oder einem Opfer. Es handelt sich um Personen, die üblicherweise ihre eigenen Habseligkeiten oder jene ihrer Familienmitglieder, FreundInnen, NachbarInnen und ArbeitskollegInnen beschützen.

Örtliche VerwalterInnen sind Personen oder eine Institution, die eine gewisse Verantwortung darüber tragen, das Verhalten an dem spezifischen Ort zu kontrollieren. Gemeint ist z. B. das Gefängnispersonal einer Justizvollzugsanstalt, BusfahrerInnen auf öffentlichen Wegen oder Lehrende in Bildungseinrichtungen. In die Rubrik der „örtliche VerwalterInnen“ inkludieren wir auch PolizeimitarbeiterInnen, MilitärmitarbeierInnen und RegierungsmitarbeiterInnen, sowie auch die Medien und Internetunternehmen oder Aufsicht führende Personen (die örtlichen VerwalterInnen des neuen Cyberspaces), politische Parteien und institutionelle Bewegungen, denn ihre richtigen oder falschen Entscheidungen werden auf die Schub- und Sog-Dynamiken der Zwischenfälle Einfluss nehmen. Private Internet-Unternehmen sind beispielsweise die örtlichen VerwalterInnen ihres eigenen virtuellen Raums. Aufgrund des neuen und geteilten Sicherheitskonzepts verfügen sie zweifellos über spezielle Macht und Fähigkeiten parallel zur Polizei, den Nachrichtendiensten und der Staatsanwaltschaft, welche die öffentliche Seite der „örtlichen Verwaltung“ in diesem Raum darstellen.